Änderungen
Beispiele:
* Das vordere Nummernschilds Nummernschild darf am von Hersteller vorgesehen Halter montiert werden, auch wenn die Unterkante unterhalb der in der StVZO vorgeschriebene Mindesthöhe ist.
* Das Fahrzeug muss keine Sonnenblenden haben (sind vom Hersteller nicht vorgesehen; stattdessen hat die Scheibe einen Blendschutzstreifen)
* Der Tank muss nicht korrosionsfest sein. (Wenn der Tank zu rosten beginnt, darf der TÜV-Prüfer natürlich den Zustand bemängeln und den Einbau eines rostfreien Tanks fordern.)
* Eine Leuchtweitenregulierung des Hauptscheinwerfers muss nicht vorhanden sein.